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Bitte beachten

Absageregelung

Terminabsagen sind bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin telefonisch oder schriftlich zu erfolgen. Bei kurzfristigeren Absagen muss der vereinbarte Termin im vollen Umfang in Rechnung gestellt werden. 

Verschwiegenheit
und Dokumentationspflicht

Psychologengesetz 2013: § 37 Psychologengesetz bestimmt, dass klinische Psycholog:innen zur Verschwiegenheit aller anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet sind. Im § 35 Psychologengesetz ist die Dokumentationspflicht geregelt. Diese sieht vor, dass Aufzeichnungen über die gesetzten klinisch-psychologischen Maßnahmen geführt werden. (BÖP)

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